Sachkunde

Test mit Multiple-Choice-Fragen

Die Haltung einiger größerer Hunde (sogenannter „20/40“ Hunde) muss nach dem Landeshundegesetz (§ 11 Abs. 3 LHundG NRW) bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Hunde ab einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Körpergewicht von 20 kg dürfen nur gehalten werden, wenn die Tierhalter über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen. Dazu muss ein Sachkundenachweis durch von der Tierärztekammer anerkannte Stellen erteilt werden.

Dabei handelt es sich um einen Test mit einem theoretischen Teil, in dem spezifisches Wissen über Hunde und deren Verhalten in Multiple-Choice-Fragen abgefragt wird. In einem anschließenden mündlichen Teil wird in einem Gespräch der Umgang und das Verhalten von Halter und Hund in Alltagssituationen evaluiert.

Wenn Sie einen Sachkundenachweis ablegen möchten, ist dies in unserer Praxis möglich. Vereinbaren Sie dazu bitte im Voraus einen Termin.

Weitere Informationen zum Sachkundenachweis, inklusive Fragenkatalog, finden Sie auf der Website der Tierärztekammer Westfalen-Lippe.